Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute den Antrag der AfD-Fraktion im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG zurückgewiesen. Die Vorschrift erlaubt es der Landesregierung weiterhin, Bewerber vom juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen, wenn sie vermeintlich »gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig« sind, ohne dass dieser Begriff gesetzlich definiert oder objektivierbare Maßstäbe gerichtlich festgelegt wären. Sascha > mehr…

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