Das Landgericht Berlin II hat im einstweiligen Verfügungsverfahren der AfD-Fraktion gegen das Handelsblatt den Antrag zwar abgewiesen, jedoch in den Urteilsgründen scharfe Kritik am Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) geübt. Das Gericht stellt unmissverständlich klar, dass für den von Maier erhobenen Spionageverdacht gegenüber der AfD keine belastbaren Anhaltspunkte vorliegen. Die Aussagen des Ministers, wonach > mehr…

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