Seit dem 15. August 2026 können Vereine und Initiativen erneut Mittel aus der Thüringer Ehrenamtsförderung beantragen. Die notwendige Unterstützung des Ehrenamts wird von der Staatskanzlei jedoch zunehmend für die Selbstdarstellung der CDU genutzt. Die Staatskanzlei schuf dafür die Funktion eines »Thüringer Ehrenamtsbeauftragten«. Laut unserer Kleinen Anfrage (Drucksache 8/3331) handelt es sich nicht um ein gesetzlich > mehr…

