Wie nun öffentlich bekannt wurde, haben die Wahlausschüsse für Richter und Staatsanwälte in Thüringen in ihrer verfassungsrechtlich fragwürdigen Altbesetzung getagt und Lebenszeiternennungen beschlossen. Eine verfassungsrechtlich gebotene Neuwahl zu Beginn der Legislaturperiode hat nicht stattgefunden. Ein von der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt: Die Übergangsregelungen im ThürRiStAG genügen den Anforderungen des > mehr…
