Das Landgericht Berlin II (Az.: 27 O 362/25 eV) hat unmissverständlich festgestellt, dass die im Handelsblatt erhobenen Vorwürfe von Innenminister Georg Maier – die AfD könne für Russland spionieren und arbeite mit parlamentarischen Anfragen faktisch eine „Auftragsliste des Kremls“ ab – rechtlich relevant sein können. Das Gericht betont ausdrücklich, dass ein Minister für derartige > mehr…

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