Nach jahrelangem Hin und Her auf Länderebene hat der Bund nun den Weg freigemacht, reimportierte DDR-Kleinkrafträder unter bestimmten Voraussetzungen in die 60-km/h-Regelung einzubeziehen. Offen bleibt zudem die AfD-Forderung nach einer vereinfachten Einzelabnahme nach § 21 StVZO. Auch hier braucht es endlich eine praxistaugliche Lösung, die den Betroffenen unnötige Bürokratie und Kosten erspart. Dazu äußert sich > mehr…

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