• Die Bundesregierung reformiert das bisherige Gebäudeenergiegesetz und verspricht mehr Wahlfreiheit beim Heizen. Doch die Entlastung hat klare Grenzen: Ab 2030 greifen verbindliche EU-Vorgaben, die fossile Heizungen im Neubau faktisch ausschließen. Uwe Krell, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für Wohnungsbau/-wirtschaft, sagt dazu: »Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt zwar die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien. Eigentümer können wieder Gas-, > mehr...

  • Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren zur Einstufung der AfD als »gesichert rechtsextremistisch« und den heutigen Äußerungen des IM Maier erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Ringo Mühlmann: »Das Verwaltungsgericht hat die öffentliche Einstufung der AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ zunächst untersagt. Unmittelbar im Anschluss erneut ein Parteiverbot zu fordern, wie > mehr...

  • Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wird im kommenden Landtagssonderplenum am Montag einen umfassenden Alternativantrag zum Antrag der Fraktion Die Linke einbringen. Hintergrund ist die angekündigte Schließung des Zalando-Logistikzentrums in Erfurt mit rund 2.700 betroffenen Beschäftigten sowie erheblichen sozialen und fiskalischen Folgekosten für den Freistaat. Der Alternativantrag der AfD zielt darauf ab, die Förderpraxis des > mehr...

  • In einem Eilurteil untersagte das VG Köln am heutigen Tage dem Bundesamt für Verfassungsschutz, die AfD bis zum Abschluss des Verfahrens öffentlich als »gesichert rechtsextrem« einzustufen. Zu diesem Beschluss erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Daniel Haseloff: »Mit der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln sollte auch der Antrag der Linken im > mehr...

  • Neues aus der AfD26.02.2026

    Berlin, 26. Februar 2025. Das zuständige Verwaltungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in der ersten Instanz nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einordnen, beobachten oder öffentlich so bezeichnen darf. Hierzu erklären die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel: „Dieses Urteil ist ein bedeutender Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Es zeigt, dass unsere juristischen Anstrengungen begründet waren und das Gericht unseren Ansichten und Bewertungen gefolgt ist. In der Gesamtbetrachtung sind die beständig erhobenen Vorwürfe, die Alternative für Deutschland sei gesichert rechtsextrem, damit widerlegt.“ Der Beitrag Tino Chrupalla & Alice Weidel: Sieg für den Rechtsstaat – Gericht stoppt unbegründete Einstufung der AfD erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.

  • Neues aus der AfD26.02.2026

    Berlin, 26. Februar 2026. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung stieg der Anteil der Unternehmen, die dem „Klimaschutz“ immer geringere Priorität beimessen, innerhalb eines Jahres von 14 auf 60 Prozent. Die volatilen politischen Rahmenbedingungen und fehlende Marktanreize seien demnach Hauptursache dafür, dass die Transformations-Agenda zu wachsenden Belastungen und Stagnation führe. Hierzu erklärt die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel: „Der Anteil der Unternehmen, die nicht bereit sind, sich weiterhin den planwirtschaftlichen Klimazielen unterzuordnen, hat sich binnen eines Jahres von 14 auf 60 Prozent mehr als vervierfacht. Ein klares Misstrauensvotum gegen die von Friedrich Merz und seiner Bundesregierung vorangetriebene Transformationsagenda. Die wachsende Ablehnung des Klimadiktats ist aus Unternehmersicht mehr als verständlich: Höchstpreise für Energie, ideologische Auflagen und die ruinöse CO2-Besteuerung haben zu massiven Wettbewerbsnachteilen geführt. Hunderttausendfacher [...]

  • Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat im Verfahren gegen den Wahlaufruf von 17 Landräten und Oberbürgermeistern klargestellt, dass der offene Brief mit der ausdrücklichen Wahlempfehlung gegen AfD und BSW gegen das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot verstieß. Damit steht fest, dass Amtsträger in amtlicher Funktion unzulässig in den Wahlkampf eingegriffen haben. Das Urteil wird Ende April erwartet. Sascha Schlösser, > mehr...

  • Neues aus der AfD25.02.2026

    Berlin, 25. Februar 2026. Der deutsche Staat hat 2025 ein Defizit von 119,1 Milliarden Euro eingefahren, vier Milliarden mehr als 2024 und deutlich über den ursprünglichen Prognosen. Die Defizitquote stieg auf 2,7 Prozent des BIP. Die Bundesbank erwartet bis 2027 bereits 4,5 Prozent durch schuldenfinanzierte Großprojekte. Hierzu erklärt der stellvertretende AfD-Bundessprecher Kay Gottschalk: „Die Zahlen sind vernichtend. Trotz Rekordeinnahmen bei Steuern und Beiträgen explodiert das Minus auf 119 Milliarden Euro. Das ist kein Ausrutscher, sondern das Ergebnis jahrelanger verantwortungsloser Ausgabenpolitik auf Pump durch die Altparteien. Die faktische Abschaffung der Schuldenbremse durch Dauer-Ausnahmen und Sondervermögen bringt weder echtes Wachstum noch Stabilität, sondern nur höhere Zinslasten und noch mehr Schulden für unsere Kinder. Das mickrige BIP-Plus von 0,2 Prozent 2025 ist kein Erfolg, sondern [...]

  • Neues aus der AfD20.02.2026

    Berlin, 20. Februar 2026. Aus dem Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), der den Bundesländern vorgelegt wurde, geht hervor, dass der Rundfunkbeitrag ab dem Jahr 2027 um 28 Cent auf monatlich 18,64 Euro je Haushalt erhöht werden soll. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, stellt klar, dass nur die Abschaffung des zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks das Gebot der Stunde und eine Änderung des Zwangsbeitrags nur „auf Null“ vorstellbar sei. „Nicht zuletzt die Skandale der letzten Wochen und Monate haben bewiesen, dass ein Weiterso des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht sein kann und nicht sein darf. Aber eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags wäre ein Signal, das vollkommen in die falsche Richtung geht. Die AfD steht für ein Ende des Zwangsbeitrags und [...]

  • Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat am 12. Februar 2026 klargestellt, dass es zu keinem Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren gegen Björn Höcke wegen seiner Rede im Thüringer Landtag am 4. Februar 2026 gegeben hat. Es wurde lediglich ein Prüfvorgang angelegt, der ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 152 StPO beendet wurde. Damit steht fest: Die unter Berufung auf > mehr...

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